Wann darf gebrauchte Software eigentlich weiterverkauft werden?

Grundsätzlich ist es ja eine gute Idee, gebrauchte Sachen, die noch funktionieren an jemanden zu verkaufen, der die Sache verwenden kann.

Gerade Software unterliegt jedoch dem Urheberrecht und wird fast immer in Form einer Lizenz an den Nutzer weitergegeben. Dabei schliesst der Lizenzgeber (Softwarehersteller) und der Benutzer einen Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt.

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Ein Spezialfall ist die Weitergabe oder der Weiterverkauf von „gebrauchter“ Software. Für Ihre Information zu diesem Thema biete ich Ihnen hier einen Link zu einer Abhandlung eines IT-Rechtsexperten an.

https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-gebrauchter-software-lizenzkeys.html

 

 

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